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VG Stuttgart - Entscheidung vom 25.04.2023

18 K 4259/21

Normen:
VwGO § 42 Abs. 2
VwGO § 52 Nr. 1
VwGO § 65 Abs. 1
VwGO § 65 Abs. 2
VwGO § 66 S. 1
VwGO § 66 S. 2
LGlüG § 20a Abs. 1 S. 1
LGlüG § 20a Abs. 1 S. 2 Nr. 2
LGlüG § 20a Abs. 1 S. 2 Nr. 3
LGlüG § 20a Abs. 8
LVwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 1
LVwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 2
VwGO § 42 Abs. 2
VwGO § 52 Nr. 1
VwGO § 65 Abs. 1
VwGO § 65 Abs. 2
VwGO § 66 S. 1-2
LGlüG § 20a Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2-3
LGlüG § 20a Abs. 8
LVwVfG § 13 Abs. 1 Nr. 1-2

Die Klagen werden abgewiesen. Die Klägerin und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten je zur Hälfte. Die Klägerin und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen [...]
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