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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 24.05.2023

23 U 630/22

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
BGB § 826
BGB § 826
BGB § 823 Abs. 2
Verordnung (EU) 2017/1154 07.06.2017
Verordnung (EU) 2016/646 20.04.2016
Verordnung (EU) 2017/1151 01.06.2017

1. Das Versäumnisurteil des OLG Stuttgart vom 08.02.2023, Az. 23 U 630/22, wird aufrechterhalten. 2. Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. [...]
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