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OLG Hamm - Entscheidung vom 04.04.2023

11 U 27/23

Normen:
ZPO § 281
GVG § 13a
nordrhein-westfälische Konzentrations-Verordnung über die Ansprüche aus Veröffentlichungen 1
ZPO § 281
GVG § 13a
Konzentrations-Verordnung über Ansprüche aus Veröffentlichungen NRW § 1

Das Oberlandesgericht Hamm erklärt sich als Berufungsgericht für funktionell unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an das Oberlandesgericht Köln. Der Rechtsstreit ist analog § 281 Abs. 1 [...]
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