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OLG Hamm - Entscheidung vom 07.12.2023

4 ORs 111/23

Normen:
StGB § 22
StGB § 242
StGB § 263
StGB § 242
StGB § 263
StGB § 22

Die Revision der Staatsanwaltschaft wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse. I. Das Amtsgericht Rheine hat [...]
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