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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.05.2023

6 UF 20/23

Normen:
GKG § 39 Abs. 2
GKG § 39 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
FamRB 2023, 492

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 37.327,- Euro festgesetzt. I. Die Beteiligten haben sich mit Beschwerde und Anschlussbeschwerde [...]
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