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LSG Thüringen - Entscheidung vom 18.07.2023

L 1 JVEG 80/23

Normen:
§ 5 Abs 3 JVEG
§ 4 Abs 1 JVEG
§ 5 Abs 1 JVEG
§ 5 Abs 2 JVEG
§ 19 Abs 1 S 1 JVEG
§ 191 Halbs 1 SGG
JVEG § 5 Abs. 3
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 5 Abs. 1
JVEG § 5 Abs. 2
JVEG § 19 Abs. 1 S. 1
SGG § 191 Hs. 1
JVEG § 6
JVEG § 7
JVEG § 20
JVEG § 21
JVEG § 19 Abs. 2
JVEG § 5 Abs. 5

Die Entschädigung der Erinnerungsgegnerin für die Teilnahme am Erörterungstermin am 24. Oktober 2022 wird auf 455,00 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. Die Entschädigung [...]
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