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EuG - Entscheidung vom 25.01.2023

T-163/21

Normen:
AEUV Art. 263
VO (EG) 1049/2001 Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1
AEUV Art. 15 Abs. 2
AEUV Art. 15 Abs. 3
GRCh Art. 42

1. Der Beschluss SGS 21/000067 des Rates der Europäischen Union vom 14. Januar 2021 wird für nichtig erklärt. 2. Der Rat trägt seine eigenen Kosten und die Herrn Emilio De Capitani entstandenen Kosten. 3. Das [...]
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