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EuG - Entscheidung vom 17.05.2023

T-322/20

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission, der E.ON SE und der RWE AG. 3. Die Bundesrepublik [...]
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