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BayObLG - Entscheidung vom 06.04.2023

102 AR 152/22

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 60
ZPO § 485 Abs. 1

Der Antrag auf Bestimmung des (örtlich) zuständigen Gerichts wird zurückgewiesen. I. Die Antragstellerin begehrt, das örtlich zuständige Gericht für ein beim Landgericht Nürnberg-Fürth bereits eingeleitetes [...]
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