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BayObLG - Entscheidung vom 29.03.2023

202 ObOWi 124/23

Normen:
BayEUG Art. 74 Abs. 2 S. 1
BayEUG Art. 76 S. 2
BayEUG Art. 119 Abs. 1 Nr. 2
StPO § 349 Abs. 2
StPO § 353
OwiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
OwiG § 79 Abs. 3 S. 1
OwiG § 79 Abs. 5 S. 1
OwiG § 79 Abs. 6
OwiG § 80a Abs. 1
BayEUG Art. 74 Abs. 2 S. 1
BayEUG Art. 76 S. 2
BayEUG Art. 119 Abs. 1 Nr. 2
StPO § 349 Abs. 2
StPO § 353
OwiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
OwiG § 79 Abs. 3 S. 1
OwiG § 79 Abs. 5 S. 1
OwiG § 79 Abs. 6
OwiG § 80a Abs. 1
OWiG § 79

I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Kulmbach vom 24. Oktober 2022 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die [...]
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