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BayObLG - Entscheidung vom 06.02.2023

101 AR 141/22

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

(Örtlich) zuständig ist das Landgericht Würzburg. I. Mit seiner zum Landgericht Ingolstadt erhobenen Klage begehrt der in dessen Bezirk wohnhafte Kläger von der in Italien ansässigen Beklagten Ersatz des Schadens, der [...]
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