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BayObLG - Entscheidung vom 23.06.2023

102 AR 9/23

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 29 Abs. 1

Als (örtlich) zuständiges Gericht wird das Amtsgericht München bestimmt. I. Die Antragstellerin möchte in einem bereits eingeleiteten selbständigen Beweisverfahren gegen die Antragsgegnerinnen zu 1) und zu 2) unter [...]
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