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BayObLG - Entscheidung vom 03.08.2023

102 AR 132/23 e

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

Als sachlich zuständiges Gericht wird das Landgericht Landshut bestimmt. I. Der Kläger macht mit seiner zum Amtsgericht Landshut erhobenen Klage gegen die Beklagten als Gesamtschuldner Schadensersatzansprüche aus einem [...]
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