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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 23.11.2022

12 S 3213/21

Normen:
AsylG § 15 Abs. 2 Nr. 6
AsylG § 15a Abs. 1
AsylG § 15a Abs. 2
AsylG § 80
AufenthG § 48 Abs. 3
AufenthG § 48 Abs. 3a
AAZuVO § 8 Abs. 1 Nr. 1
AAZuVO § 6 Abs. 5 Nr. 2
AsylG § 15 Abs. 2 Nr. 6
AsylG § 15a Abs. 1
AsylG § 15a Abs. 2
AsylG § 80
AufenthG § 48 Abs. 3
AufenthG § 48 Abs. 3a
AAZuVO BW § 8 Abs. 1 Nr. 1
AAZuVO BW § 6 Abs. 5 Nr. 2

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 7. Oktober 2021 - 1 K 2165/21 - wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der [...]
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