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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 15.02.2022

8 K 8397/19

Normen:
ChancenG § 16
FrVertrWV BW § 9 Abs. 2 S. 1
FrVertrWV BW § 9 Abs. 4
FrVertrWV BW § 9 Abs. 7
ChancenG § 16
FrVertrWV BW § 9 Abs. 2 S. 1
FrVertrWV BW § 9 Abs. 4
FrVertrWV BW § 9 Abs. 7

Fundstellen:
D_V 2022, 831

Die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit bei der Beklagten vom 10. Dezember 2019 wird für ungültig erklärt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der [...]
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