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SchlHOLG - Entscheidung vom 07.07.2022

2 Ws 63/22

Normen:
StGB § 73 c
StGB § 73 d
StPO § 459a
StPO § 459 g
StGB § 73 c
StGB § 73 d
StPO § 459a
StPO § 459 g

1. Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurteilte trägt die Kosten seines Rechtsmittels. I. 1. Der Verurteilte ist durch die 2. große Strafkammer des Landgerichts Kiel - Jugendkammer - mit [...]
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