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OVG Hamburg - Entscheidung vom 01.09.2022

5 Bf 103/22.Z

Normen:
HmbBG § 80 Abs. 4 S. 5
HmbBG § 80 Abs. 6 S. 1
HmbBeihVO § 4 Abs. 1 S. 1 und 2, 7
HmbVwVfG § 32 Abs. 2
HmbVwVfG § 38
BGB § 242
HmbBG § 80 Abs. 4 S. 5
HmbBG § 80 Abs. 6 S. 1
HmbBeihVO § 4 Abs. 1 S. 1-2
HmbBeihVO § 7
HmbVwVfG § 32 Abs. 2
HmbVwVfG § 38
BGB § 242
HmbBG § 80 Abs. 4 S. 5

Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 24. Februar 2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des [...]
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