1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.04.2022, Az. 6 O 213/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er [...]
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