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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 30.12.2022

4 HEs 35/22

Normen:
StPO § 121
StPO § 122
MRK Art. 3
MRK Art. 6
IRG § 73
StPO § 121
StPO § 122
EMRK Art. 3
EMRK Art. 6
IRG § 73
StPO § 261

1. Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird angeordnet. 2. Die weitere Haftprüfung (§ 117 Abs. 1 StPO ) wird dem Landgericht Saarbrücken - 4. Große Strafkammer - für die Dauer von höchstens drei Monaten übertragen (§ [...]
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