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OLG Köln - Entscheidung vom 16.09.2022

19 SchH 20/22

Normen:
ZPO § 3
GKG § 45 Abs. 1 S. 3
GKG § 63 Abs. 2

Auf den als Gegenvorstellung auszulegenden Rechtsbehelf des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 08.08.2022 in der Fassung vom 26.08.2022 wird der Gegenstandswert abgeändert und nunmehr auf bis 45.000,00 € [...]
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