Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 29.09.2022 wird der Beschluss der 76. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bremen vom 26.09.2022 aufgehoben und es wird festgestellt, dass der Vollzug der [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!