Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf eine Wertstufe bis 65.000,00 Euro festgesetzt. Die Festsetzung des Streitwerts des Berufungsverfahrens beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG , § 48 Abs. 1 GKG , § 3 ZPO , § [...]
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