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OLG Bamberg - Entscheidung vom 19.07.2022

5 U 48/22

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 44.722,71 € festgesetzt. [...]
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