Der Streitwert wird auf 300 Euro festgesetzt. Gemäß § 197a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) i. V. m. § 63 Abs. 2 Satz 1 Gerichtskostengesetz ( GKG ) setzt das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden [...]
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