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LSG Bayern - Entscheidung vom 10.11.2022

L 2 AS 492/22 B

Normen:
SGG § 202 S. 1
ZPO § 141 Abs. 3 S. 1
SGG § 111 Abs. 1 S. 1
SGG § 106 Abs. 2
SGG § 106 Abs. 3 Nr. 7
ZPO § 141 Abs. 1 S. 1

I. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts München vom 18.10.2022 aufgehoben. II. Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin für die Beschwerde trägt die [...]
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