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FG Sachsen - Entscheidung vom 22.11.2022

6 K 709/22

Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

1. Es wird festgestellt, dass die Einkommensteuerbescheide für 2014 und 2015 vom 21. Dezember 2021 nicht wirksam bekanntgegeben worden sind. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist [...]
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