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FG Hamburg - Entscheidung vom 20.12.2022

4 K 79/22

Normen:
EUStBV 1993 § 14 Abs. 1
AO § 227
EUStBV (1993) § 14 Abs. 1
AO § 227
EUStBV § 14 Abs. 1
AO § 227

Der Kläger begehrt den Billigkeitserlass von Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Mit Steuer- und Zinsbescheid vom XX. März 2008 XXX-XXX setzte der Beklagte gegen den Kläger ... € Zoll, ... € Tabaksteuer und ... € EUSt, mithin [...]
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