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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.11.2022

3 K 590/21 H

Normen:
ZPO § 380 Abs. 1

Dem Zeugen Dr. A, wohnhaft Straße 01 in Z-Stadt, werden die durch sein Ausbleiben im Termin zur mündlichen Verhandlung und Durchführung der Beweisaufnahme vom 18.11.2022 verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird [...]
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