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BayObLG - Entscheidung vom 19.09.2022

102 AR 5/22

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird zurückgewiesen. I. Die Klägerin zu 1), der Kläger zu 2) und die Beklagte zu 1) sind jeweils Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft ...straße ..., [...]
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