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BayObLG - Entscheidung vom 14.02.2022

102 AR 190/21

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2

Sachlich zuständig ist das Landgericht München I. I. Der Kläger hat mit Mahnbescheid vom 27. Mai 2021 gegen die Beklagte einen Zahlungsanspruch aus einem Dienstleistungsvertrag in Höhe von 5.175,10 € zuzüglich Zinsen [...]
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