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BayObLG - Entscheidung vom 06.04.2022

101 VA 122/21

Normen:
EGGVG § 23 Abs. 1 S. 1
FamFG § 266 Abs. 1

1. Es wird festgestellt, dass die am 26. Februar 2020 von dem Richter am Oberlandesgericht in München Dr. B. telefonisch getätigte Äußerung gegenüber der Staatsanwaltschaft L., dort werde eine bipolare Störung des [...]
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