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BayObLG - Entscheidung vom 20.07.2022

203 VAs 139/22

Normen:
BayPrG Art. 4
EGGVG § 23
EGGVG § 24
EGGVG § 26
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
StPO § 475
StPO § 476
ZPO § 299

I. Dem Antragsteller wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist nach § 26 Abs. 2 EGGVG gewährt. II. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gerichtet gegen die Entscheidung des [...]
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