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BayObLG - Entscheidung vom 05.08.2022

101 AR 54/22

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
NZI 2022, 958
NZI 2022, 976
ZInsO 2022, 2238

I. Als örtlich zuständiges Gericht wird das Landgericht München II bestimmt. II. Hinsichtlich des Antrags auf Bestimmung der gemeinsam funktionell zuständigen Kammer wird das Verfahren an das Oberlandesgericht München [...]
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