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BayObLG - Entscheidung vom 26.07.2022

102 AR 65/22

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 29
ZPO § 32

(Örtlich) zuständig ist das Landgericht Koblenz. I. Der in Baden-Württemberg im Bezirk des Landgerichts Ulm wohnhafte Kläger macht gegenüber dem Beklagten deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche gestützt auf [...]
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