BVerfG, Beschluss vom 27.01.2022 - Aktenzeichen 1 BvR 2192/21
DRsp Nr. 2022/4074
Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Erklärung der Erledigung
Tenor
Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird eingestellt.
[Gründe]
Das Verfahren war einzustellen. Der Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin hat mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2021 für die Beschwerdeführerin die Erledigung der Verfassungsbeschwerde erklärt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Vorinstanz: AG Frankfurt/Main, vom 21.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6110 Js 253173/20
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