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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.07.2021

20 NE 20.2001

Normen:
GKG § 39 Abs. 1

Ziff. III des Beschlusses vom 8. September 2020 wird geändert. Der Streitwert wird auf 740.000,- Euro festgesetzt. Die Festsetzung des Streitwerts kann von Amts wegen von dem Gericht, das den Wert festgesetzt hat, [...]
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