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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.03.2021

9 M 21.547

Normen:
VwGO § 165
VwGO § 151
VwGO § 162
VwGO § 165
VwGO § 151
VwGO § 162
VwGO § 162 Abs. 1

I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung von Parteiauslagen in einem Kostenfestsetzungsbeschluss [...]
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