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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.02.2021

3 ZB 20.615

Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
BayBG Art. 20 Abs. 1
BGB § 839 Abs. 3
VwGO § 43 Abs. 2 S. 1
VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
VwGO § 124 Abs. 2
GG Art. 33 Abs. 2
BayBG Art. 20 Abs. 1
BGB § 839 Abs. 3
VwGO § 43 Abs. 2 S. 1
VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
VwGO § 124 Abs. 2
BayBG Art. 20 Abs. 1
BGB § 839

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. In Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. Februar 2020 wird der [...]
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