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VGH Bayern - Entscheidung vom 03.05.2021

22 M 21.40010

Normen:
VwGO § 151
VwGO § 162
VwGO § 165
VwGO § 151
VwGO § 162
VwGO § 165
VwGO § 162 Abs. 1 Alt. 2

I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. I. Der Kläger wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 8. März 2021, mit dem der Urkundsbeamte des [...]
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