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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 04.05.2021

10 S 2422/20

Normen:
UVwG § 24 Abs. 1
UVwG § 23 Abs. 4
UVwG § 1 Abs. 3
EU-Pflanzenschutz-VO Art. 67 Abs. 1
PflSchG § 11
Umweltinformationsrichtlinie Art. 3 Abs. 1
Umweltinformationsrichtlinie Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1, UAbs. 2
UVwG § 24 Abs. 1
UVwG § 23 Abs. 4
UVwG § 1 Abs. 3
VO (EG) 1107/2009 (EU-Pflanzenschutz-VO) Art. 67 Abs. 1
PflSchG § 11
RL 2003/4/EG (UmweltinformationsRL) Art. 3 Abs. 1
RL 2003/4/EG (UmweltinformationsRL) Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1-2
VO (EG) 1107/2009 Art. 67 Abs. 1
UVwG BW § 24 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2021, 899

Die Berufung des Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, dem Kläger die Aufzeichnungen aus den Jahren 2016 bis 2018 zugänglich zu machen. Der Beklagte trägt die Kosten des [...]
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