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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 04.05.2021

10 S 2060/20

Normen:
UVwG § 24 Abs. 1
UVwG § 23 Abs. 4
UVwG § 1 Abs. 3
EU-Pflanzenschutz-VO Art. 67 Abs. 1
PflSchG § 11
Umweltinformationsrichtlinie Art. 3 Abs. 1
Umweltinformationsrichtlinie Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1, UAbs. 2
UVwG § 24 Abs. 1
UVwG § 23 Abs. 4
UVwG § 1 Abs. 3
VO (EG) 1107/2009 (EU-Pflanzenschutz-VO) Art. 67 Abs. 1
PflSchG § 11
RL 2003/4/EG (UmweltinformationsRL) Art. 3 Abs. 1
RL 2003/4/EG (UmweltinformationsRL) Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1-2
VO (EG) 1107/2009 Art. 67 Abs. 1
UVwG BW § 24 Abs. 1

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Juni 2020 - 14 K 9469/18 - geändert, soweit darin der Beklagte verpflichtet wird, dem Kläger Aufzeichnungen zugänglich zu machen, [...]
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