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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 27.04.2021

2 S 379/21

Normen:
KAG BW § 28
GKG § 52 Abs. 1
AO § 238 Abs. 1
ZPO § 9
KAG BW § 28
GKG § 52 Abs. 1
AO § 238 Abs. 1
ZPO § 9
AO § 238 Abs. 1

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 10. September 2020 - 9 K 6188/19 - geändert. Der Streitwert wird auf 15.178,09 EUR festgesetzt. 1. Der Kläger ist [...]
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