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VG Freiburg - Entscheidung vom 24.06.2021

7 K 1948/21

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
IfSG § 28
IfSG § 28a
IfSG-ZuVo § 1 Abs. 6b
Corona-VO BW § 22 Abs. 1 (i.d.F. v. 21.06.2021)
Corona-VO Schule BW § 12
Corona-VO-Kita BW § 8
VwVfG § 35 Abs. 2
GG Art. 6 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 5
IfSG § 28
IfSG § 28a
IfSG-ZuVo § 1 Abs. 6b
Corona-VO BW (i.d.F. v. 21.06.2021) § 22 Abs. 1
Corona-VO Schule BW § 12
Corona-VO-Kita BW § 8
VwVfG § 35 Abs. 2
GG Art. 6 Abs. 2

Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. Die (sachdienlich ausgelegten) Anträge der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung [...]
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