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VG Freiburg - Entscheidung vom 16.06.2021

1 K 5140/18

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 20a
LV Baden-Württemberg Art. 3a
EEWärmeG § 2 Abs. 1
EEWärmeG § 7
AVBFernwärmeV § 3
AVBFernwärmeV § 35 Abs. 1
GemO § 11 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 20a
BWVerf Art. 3a
EEWärmeG § 2 Abs. 1
EEWärmeG § 7
AVBFernwärmeV § 3
AVBFernwärmeV § 35 Abs. 1
GemO § 11 Abs. 2

Es wird festgestellt, dass die Verbraucherstelle A der Klägerin nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Satzung der Beklagten über die öffentliche Wärmeversorgung in den Bebauungsplangebieten 'X' vom [...]
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