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OVG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 05.03.2021

3 MR 10/21

Normen:
Corona-BekämpfVO SH § 8
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 14 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1
VwGO § 47 Abs. 6
SARS-CoV-2-BekämpfVO SH (in der ab 01.03.2021 gültigen Fassung) § 8
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 14 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1
VwGO § 47 Abs. 6
Corona-BekämpfVO SH (i.d. ab dem 01.03.2021 gültigen Fassung) § 8 Abs. 1 S. 1
Corona-BekämpfVO SH (i.d. ab dem 01.03.2021 gültigen Fassung) § 8 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 12 Abs. 1

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Die von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 3. März 2021 beantragte [...]
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