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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 05.01.2021

2 O 137/20

Normen:
GKG § 66

Die Beschwerde der Klägerin ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. August 2020, mit dem die [...]
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