Die gemäß § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge des Antragstellers hat keinen Erfolg. Der Antragsteller hat nicht im Sinne von § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO dargelegt, dass die [...]
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