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OVG Bremen - Entscheidung vom 04.08.2021

2 B 327/21

Normen:
FreizügG § 7 Abs. 1 S. 4
Richtlinie 2004/38/EG Art. 31 Abs. 2
Richtlinie 2013/32/EU Art. 46 Abs. 5
VwGO § 149
VwGO § 58
VwGO § 58 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 5
VwZG § 2 Abs. 1
VwZG § 5
ZPO § 570 Abs. 3
FreizügG § 7 Abs. 1 S. 4
RL 2004/38/EG Art. 31 Abs. 2
RL 2013/32/EU Art. 46 Abs. 5
VwGO § 149
VwGO § 58
VwGO § 58 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 5
VwZG § 2 Abs. 1
VwZG § 5
ZPO § 570 Abs. 3
VwGO § 74 Abs. 1 S. 2

Der Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses wird abgelehnt. Der Senat hält es nicht für geboten, die Antragsgegnerin gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO zu verpflichten, ihre Verfügung vom 06.05.2021 vor [...]
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