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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.04.2021

5 Ws 102 und 103/21

Normen:
StPO § 37 Abs. 1
ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 3
StPO § 37 Abs. 1
ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 3
StPO § 43 Abs. 1
StPO § 311 Abs. 2
StPO § 473 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO ) als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet verworfen. Die von dem Verurteilten mit [...]
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