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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 12.10.2021

1 AR (Ausl.) 6/18

Normen:
IRG § 12
IRG § 29
IRG § 41 Abs. 1
IRG § 41 Abs. 4
IRG § 78 Abs. 1
EGRaBes 584/2002 Art. 6 Abs. 2
EGRaBes 584/2002 Art. 13
EGRaBes 584/2002 Art. 17 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 4
IRG § 12
IRG § 29
IRG § 41 Abs. 1
IRG § 41 Abs. 4
IRG § 78 Abs. 1
Rahmenbeschluss 2002/584/JI Art. 6 Abs. 2
Rahmenbeschluss 2002/584/JI Art. 13
Rahmenbeschluss 2002/584/JI Art. 17 Abs. 1
GG Art. 19 Abs. 4
IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, die Auslieferung nach Maßgabe ihrer Bewilligungsentscheidung vom 18. Mai 2018 für zulässig zu erklären, wird als unzulässig abgelehnt. I. Dem von den polnischen [...]
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